Falls Sie keinen Termin vereinbart haben, halten Sie sich bitte an folgende Sprech-Zeiten:
Montag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Das Dienst-Gebäude ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.
Die Beschränkungen der Sprech-Zeiten gelten nicht für Rechts-Suchende in Eilfällen, für Angehörige der rechts- und steuer-beratenden Berufe und deren Hilfs-Personen sowie Angehörige einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft.
Der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen beim Amts-Gericht Brilon ist zu jeder Zeit gewährleistet.