Falls Sie keinen Termin vereinbart haben, halten Sie sich bitte an folgende Sprech-Zeiten:


Montag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Das Dienst-Gebäude ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.

Die Beschränkungen der Sprech-Zeiten gelten nicht für Rechts-Suchende in Eilfällen, für Angehörige der rechts- und steuer-beratenden Berufe und deren Hilfs-Personen sowie Angehörige einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft.

Der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen beim Amts-Gericht Brilon ist zu jeder Zeit gewährleistet.

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2022