In unserer Justizeinrichtung findet aus Sicherheitsgründen eine Personen- und Gepäckkontrolle statt. Alle Besucherinnen und Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - von den Bediensteten persönlich und durch Einsatz von Metalldetektoren sowie einer Gepäckdurchleuchtungsanlage auf Waffen oder andere gefährliche Gegenstände kontrolliert. Nicht zugelassene Gegenstände werden an der Pforte verwahrt.

Um Ihnen einen möglichst schnellen und einfachen Zugang zum Gerichtsgebäude zu ermöglichen, halten Sie bitte am Eingang Ihr Ausweisdokument (z.B. gültiger Personalausweis, Reisepass oder ein gleichgestelltes ausländisches Ausweispapier) und ggf. Ihre Ladung bereit. Studentenausweise ohne Lichtbild können einen Personalausweis nicht ersetzen.

Fotografieren und Filmen ist in Gerichtsgebäuden grundsätzlich nicht erlaubt. Daher dürfen auch keine Kameras sowie andere Ton- oder Bildaufzeichnungsgeräte mitgeführt werden. Ausgenommen ist der Gebrauch von Diktiergeräten durch Bedienstete sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. In weiteren Einzelfällen kann vorab schriftlich eine Genehmigung beantragt werden.

Der Einlass ist bei starkem Zuschauerandrang entsprechend zeitaufwändig. Um eine zügige Abwicklung der Kontrolle zu gewährleisten, sollten Sie rechtzeitig anreisen.