Kein Online-Kirchenaustritt
Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen Hierzu weist das Amtsgericht Brilon auf Folgendes hin: Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen.