Falls Sie keinen Termin vereinbart haben, halten Sie sich bitte an folgende Sprechzeiten:
Wochentag | vormittags | nachmittags |
---|---|---|
Montag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr | 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr | keine Sprechzeiten |
Mittwoch | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr | keine Sprechzeiten |
Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr | keine Sprechzeiten |
Das Dienstgebäude ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeschränkt sein kann, da unter anderem durch Teilzeitbeschäftigung und flexible Arbeitszeiten nicht stets sämtliche Abteilungen besetzt sind. Falls Sie bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter persönlich vorsprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter kann sich dann vor Ihrem Besuch anhand der Akten mit Ihrem speziellen Anliegen befassen. Beachten Sie dabei bitte die in Ihrem Schreiben genannte Durchwahlnummer.
Die Beschränkungen der Sprechzeiten gelten nicht für Rechtssuchende in Eilfällen, für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe und deren Hilfspersonen sowie Angehörige einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft.
Der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen beim Amtsgericht Brilon ist zu jeder Zeit gewährleistet.