Kein Online-Kirchenaustritt

Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen Hierzu weist das Amtsgericht Brilon auf Folgendes hin: Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen.

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