• 13.05.2026:  Wichtige Information! ()
    Zur Vermeidung mehrfacher Vorsprachen und von Wartezeiten empfehlen wir, zunächst telefonisch Rücksprache zu halten, um gegebenenfalls einen Termin zu vereinbaren. Dies gilt nicht, wenn Sie zu einem Termin ausdrücklich geladen wurden. Viele Angelegenheiten können auf schriftlichem Wege erledigt werden. Entsprechende Vordrucke finden Sie unter der Rubrik Formulare..
  • 06.02.2026:  Wichtiger Hinweis: ()
    Das Amtsgericht München warnt derzeit vor betrügerischen Schreiben, in denen angebliche Gerichtsvollzieher/innen zu Zahlungen auffordern. Im Rahmen der Betrugsmasche werden potenzielle Betrugsopfer durch ein täuschend echt anmutendes Schreiben dazu aufgefordert, Zahlung an einen Gerichtsvollzieher zu leisten. In den Schreiben wird der Briefkopf von tatsächlich existierenden Gerichtsvollziehern verwendet. Die betrügerischen Zahlungsaufforderungen sind von echten Schreiben eines Gerichtsvollziehers kaum zu unterscheiden. Kennen Sie weder den angeblichen Gläubiger noch den in einem Schreiben genannten Vollstreckungstitel, sollten Sie wachsam sein. Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Rückfrage.
  • 15.09.2025:  Warnung vor Betrugsversuchen ()
    Aktuell häufen sich die Fälle von Betrug mit gefälschten Rechnungen und Zahlungsaufforderungen!
  • 13.12.2016:  Kein Online-Kirchenaustritt ()
    Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen Hierzu weist das Amtsgericht Brilon auf Folgendes hin: Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen. Termine zum Kirchenaustritt können beim Amtsgericht Brilon über "Terminbuchung" vereinbart werden.